STORNO- UND HAFTPFLICHTVERSICHERUNG IN DER UNTERKUNFTSEINRICHTUNG - STANDARD
Der Gast hat die Möglichkeit bei der Reservierung der Unterkunft oder bis zum Zeitpunkt der Durchführung der Nachzahlung der bereits ausgestellten Rechnung für die Unterkunft (d.h. spätestens 30 Tage vor Anreise), eine Stornoversicherung in Höhe von 5 % des in Rechnung gestellten Gesamtbetrags abzuschließen. Die Versicherung deckt anschließend 80 % der Höhe der Stornogebühren. Die Stornoversicherung bezieht sich auch auf den Fall der Erkrankung an COVID 19 aller Vertragsteilnehmer des gebuchten Aufenthalts.
Die Haftpflichtversicherung für Schäden in und an der Unterkunftseinrichtung deckt Schäden bis 50.000 CZK. Informationen zur Versicherung finden Sie hier:
https://www.ervpojistovna.cz/cs/pojisteni-hotelstorno-letak.pdf
Ausführliche Versicherungsbedingungen hier:
https://www.ervpojistovna.cz/cs/pojistne-podminky-hotel-storno.pdf
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